Kostenübernahme von Kunsttherapie durch Krankenkassen in Deutschland (Stand 2025)
- Christina Vedar de Abreu

- 1. Nov. 2025
- 5 Min. Lesezeit

Zahlt meine Krankenkasse Kunsttherapie?
Viele Menschen fragen sich, die ambulant kunsttherapeutische Unterstützung suchen: Ambulante Kunsttherapie ist in Deutschland keine Standardleistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Doch entscheidend ist, dass es Ausnahmen, Verträge und Einzelfallentscheidungen gibt, die eine Kostenerstattung ermöglichen. In diesem Beitrag erfährst du, welche Krankenkassen Kunsttherapie übernehmen, welche Verfahren existieren und wie du am besten vorgehst.
Kostenübernahme Kunsttherapie Krankenkassen
1. Allgemeines: Kunsttherapie und Krankenkassen
In Kliniken, Psychiatrie, Psychosomatik oder Onkologie ist Kunsttherapie schon lange ein fester Bestandteil der Behandlung.
Im ambulanten Bereich wird Kunsttherapie jedoch als private Leistung angesehen; die Kosten müssen meist selbst übernommen werden.
Dennoch übernehmen einige Krankenkassen die Kosten (vollständig oder teilweise), insbesondere über Satzungsleistungen, Verträge zur Besonderen Versorgung oder im Erstattungsverfahren nach § 13 SGB V.
Wichtig: Für eine Erstattung muss die Therapie von einer qualifizierten Kunsttherapeut:in durchgeführt werden (z. B. Mitglied im Deutschen Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie – DFKGT, im BVAKT ).
Kostenübernahme Kunsttherapie Krankenkassen
2. Krankenkassen, die sicher Kunsttherapie übernehmen
Securvita BKK
Übernimmt künstlerische Therapien (z. B. Kunsttherapie, Musiktherapie, Eurythmie)
Bis zu 40 € pro Sitzung (bei Kindern/Jugendlichen bis zu 45 €)
Maximal 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, jeweils 10 pro Verordnung
Ärztliche Verordnung erforderlichQuelle: Securvita BKK – Kostenerstattung
BAHN-BKK
Die BAHN-BKK ist eine der wenigen Krankenkassen, die Kunsttherapie ausdrücklich in ihrem Leistungskatalog aufführt:
Erstattung von bis zu 47,50 € pro Sitzung
10 Einheiten pro Kalenderjahr, im Einzelfall erweiterbar auf weitere 12 Sitzungen
Voraussetzung:
Verordnung durch eine Ärztin/einen Arzt, die/der Mitglied der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzt:innen ist
Durchführung durch eine/n Kunsttherapeut:in mit Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufsverband (z. B. BVAKT)
Zuzahlung: 10 € pro Verordnung + 10 % Eigenanteil, sofern keine Befreiung vorliegt Quelle: BAHN-BKK – Anthroposophische Medizin
Kostenübernahme Kunsttherapie Krankenkassen
BKKs mit Vertrag zur Besonderen Versorgung (Anthroposophische Medizin)
Nach Angaben des Berufsverbandes BVAKT (Stand 2025) übernehmen diese Kassen Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT®) regulär:
BKK Wirtschaft & Finanzen
BKK Mahle
mkk – meine Krankenkasse (vormals BKK VBU)
BKK Ernst & Young
R+V BKK
BKK Braun Aesculap
Quelle: BVAKT – Informationen zur Kostenübernahme (PDF)
Kostenübernahme Kunsttherapie Krankenkassen
3. Krankenkassen, die wahrscheinlich Kunsttherapie übernehmen
Neben den gesicherten Verträgen gibt es zahlreiche Krankenkassen, die im Einzelfall oder über Integrierte Versorgungsverträge (IV) die Kosten übernehmen können:
SBK (Siemens-BKK): Zuschuss von ca. 25 € pro Termin (bei ärztlicher Verordnung)
Barmer: Zuschuss von ca. 26 € pro Termin, auch Gruppenangebote möglich
Weitere BKKs mit IV-Verträgen:
BKK B. Braun & Melsungen
BKK Diakonie
BKK Ernst & Young
BKK KBA
BKK Mahle
BKK R+V
BKK VBU
BKK Wirtschaft & Finanzen
Quellen:
Kostenübernahme Kunsttherapie Krankenkassen
4. Rechtliche Grundlage: Erstattungsverfahren & Genehmigungsfiktion
Obwohl Kunsttherapie nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten ist, kann eine Erstattung gemäß § 13 SGB V erfolgen.
Was bedeutet Genehmigungsfiktion?
Wenn Krankenkassen nicht fristgerecht über deinen Antrag entscheiden, tritt automatisch eine Genehmigungsfiktion ein. Das bedeutet: Die beantragte Leistung gilt als genehmigt, auch ohne schriftlichen Bescheid – und die Krankenkasse muss die Kosten übernehmen, ggf. rückwirkend.
Welche Fristen gelten?
3 Wochen: Regelfrist für eine Entscheidung
5 Wochen: Wenn der Medizinische Dienst (MD) eingeschaltet wird (die Kasse muss dich darüber rechtzeitig informieren)
Fristverlängerung: Nur zulässig, wenn die Kasse dir innerhalb der 3 bzw. 5 Wochen schriftlich begründet, warum mehr Zeit nötig ist
Beispiel:
Antrag gestellt am 01. April
Spätestens am 22. April (3 Wochen) muss die Entscheidung da sein
Falls MD eingeschaltet: spätestens am 6. Mai (5 Wochen)
Keine Antwort = Antrag gilt als genehmigt → Du darfst die Therapie beginnen und die Kosten abrechnen
Vorgehen als Patient:in
Antrag schriftlich stellen (per Einschreiben/Fax mit Nachweis)
Eingangsdatum notieren → Frist läuft ab diesem Tag
Frist im Kalender markieren (3 oder 5 Wochen)
Keine Antwort? → Schriftlich auf Genehmigungsfiktion hinweisen:
„Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 3a SGB V gilt mein Antrag vom [Datum] aufgrund der nicht fristgerechten Entscheidung als genehmigt. Ich fordere Sie daher auf, die beantragte Leistung (Kunsttherapie) bzw. die entstandenen Kosten zu übernehmen.“
Rechnungen einreichen, falls du schon gezahlt hast
Im Zweifel: Unterstützung durch Patientenberatung, VdK, SoVD oder Anwalt
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit – Entscheidung Genehmigungsfiktion
Kostenübernahme Kunsttherapie Krankenkassen
5. Private Krankenversicherung & Zusatzversicherungen
Viele private Krankenversicherungen (PKV) übernehmen Kunsttherapie anteilig – abhängig vom Tarif.
Auch Zusatzversicherungen (z. B. für Naturheilverfahren oder Anthroposophische Medizin) können die Kosten erstatten.
Tipp: Vor Vertragsabschluss gezielt nachfragen, ob ambulante Kunsttherapie abgedeckt ist.
Kostenübernahme Kunsttherapie Krankenkassen
6. Schritt-für-Schritt: Antrag auf Kostenübernahme stellen
Krankenkasse kontaktieren (schriftlich) und nach Kostenerstattung für Kunsttherapie fragen
Ärztliche Verordnung mit Diagnose und Therapiebegründung einholen
Qualifizierte Kunsttherapeut:in wählen (Verbandsmitgliedschaft prüfen)
Antrag mit Unterlagen einreichen (Verordnung, Kostenvoranschlag, ggf. Stellungnahme der Therapeut:in)
Fristen beachten: Bei nicht rechtzeitiger Entscheidung → Berufung auf Genehmigungsfiktion
Widerspruch einlegen, falls Antrag abgelehnt wird
Zuzahlungen einkalkulieren: Bei IV-Verträgen oft 10 % + 10 € Rezeptgebühr
Kostenübernahme Kunsttherapie Krankenkassen
7. Ergänzungen von Kolleg:innen
Die Kollegin Nina Polovitzer hat eine sehr hilfreiche Übersicht zum Thema „Wie finanziere ich die Kunsttherapie?“ erstellt.
zum Dokument: Kostenuebernahme Kunsttherapie
Kunsttherapie in der Jugendhilfe
Anastasia Kohler berichtet, dass sie in der Jugendhilfe über §35a Kunsttherapie für Kinder und Jugendliche finanziert bekommt.
Dafür wurde mit dem Jugendamt kooperiert. So können nun KlientInnen Kunsttherapie wahrnehmen und sich mit ihren Themen ans Jugendamt /Sozialer Dienst/ Allgemeiner sozialer Dienst wenden, wenn es bezüglich Erziehung, Entwicklung oder seelischer Not Herausforderungen gibt. Speziell ist das dann Hilfe zur Erziehung und Kunsttherapie ein Modul.
Vielleicht ist das ein Tipp für alle KunsttherapeutInnen, lokal mit dem Jugendamt zu kooperieren.
Kunsttherapie bei Sexuellem Missbrauch
Im Austausch mit der Kunsttherapeutin Hanna Elsche wies sie auf den Fonds Sexuellen Missbrauch hin, der als ergänzendes Hilfesystem eingesetzt wird, wenn andere Leistungsträger nicht helfen können. Hierüber kann dann auch Kunsttherapie abgerechnet werden. Anträge und weitere Informationen unter https://www.fonds-missbrauch.de/
Nachtrag: Der Fonds wurde zum April 2025 eingestellt.
Ergänzungen von Ramona Krebs
Es ist wichtig zu betonen, dass es für die Betroffenen oft eine große Belastung ist, über den Fonds Gelder zu beantragen, weil sie ihre Leidensgeschichte mit allen leidvollen Erfahrungen erneut ausführlich darlegen müssen. Es ist ein enormer bürokratischer Aufwand und es braucht auch die nötigen Diagnosen. Nach Ramona Krebs ist eine gute Begleitung bei der Antragstellung durch Fachkräfte (Psychotherapeutin, Kunsttherapeutin, Traumatherapeutin) wichtig.
Kostenübernahme Kunsttherapie Krankenkassen
7. Fazit: Kunsttherapie auf Rezept – (noch) nicht Standard, aber möglich
Die Kostenübernahme von Kunsttherapie durch Krankenkassen ist kompliziert – aber keineswegs ausgeschlossen. Gesichert übernehmen die Securvita BKK, die BAHN-BKK und mehrere BKKs im Rahmen der Besonderen Versorgung. Wahrscheinlich ist eine Übernahme bei weiteren Kassen über Einzelfallentscheidungen oder IV-Verträge.
Deshalb lohnt es sich, aktiv zu werden: Antrag stellen, Fristen im Blick behalten und notfalls die Genehmigungsfiktion nutzen. Mit wachsender Nachfrage steigt die Chance, dass Kunsttherapie langfristig flächendeckend als Kassenleistung anerkannt wird.
Lasst uns gemeinsam weiter machen und für die Kostenerstattung kämpfen
Nichtsdestotrotz stehen die Krankenkassen zunehmend im Wettbewerb untereinander. Genau das können wir auch für uns nutzen, indem jeder, der Kunsttherapie ambulant wahrnehmen möchte, aktiv auf seine Kasse zugeht und sich beraten lässt. Denn in vielen Fällen regelt sich auch hier über die Nachfrage das Angebot, sodass langfristig jeder Einzelne dazu beitragen kann, dass in Zukunft Kunsttherapie einfach und unkompliziert ambulant wahrgenommen werden kann und gesundheitspolitisch Anpassungen umgesetzt werden können.
Ich wünsche dir ganz viel Erfolg bei deinem Weg zur Kunsttherapie. Ergänzungen, Kommentare, ganz persönliche Tipps und Erfahrungen gerne in die Kommentare oder an mich kontakt@art-vedar.com, ggf. als Ergänzungen und Erweiterungen des Artikels. Danke!
Kostenübernahme Kunsttherapie Krankenkassen
Quellen & weiterführende Links
Securvita BKK – Kostenerstattung Künstlerische Therapien (PDF)
BAHN-BKK – Anthroposophische Medizin
BVAKT – Informationen zur Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (PDF)
Nina Taplick – Kosten Kunsttherapie
Kunsttherapie Karlsruhe – Preise & Kassenübernahme
DAMiD – Erstattung von Kosten anthroposophischer Medizin
Sozialgerichtsbarkeit – Entscheidung Genehmigungsfiktion
Den Artikel habe ich am 15.2.2022 erstveröffentlicht und am 17.02.2022 auf zahlreiche Rückmeldungen verschiedener Kolleg:innen überarbeitet. Aktueller Stand der Version 3: 12. September 2025
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