Kostenübernahme von Kunsttherapie durch Krankenkassen in Deutschland (Stand 2025)

Welche Krankenkasse zahlt Kunsttherapie?

Kostenübernahme von Kunsttherapie durch Krankenkassen in Deutschland (Stand 2025)

Kostenübernahme Kunsttherapie Krankenkassen

Zahlt meine Krankenkasse Kunsttherapie?


Diese Frage stellen sich viele Menschen, die ambulant kunsttherapeutische Unterstützung suchen. Die kurze Antwort: Ambulante Kunsttherapie ist in Deutschland keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Aber – und das ist entscheidend – es gibt Ausnahmen, Verträge und Einzelfallentscheidungen, die eine Kostenerstattung ermöglichen. In diesem Beitrag erfährst du, welche Krankenkassen Kunsttherapie übernehmen, welche Verfahren es gibt und wie du am besten vorgehst.

Kostenübernahme Kunsttherapie Krankenkassen

1. Grundsätzliches: Kunsttherapie und Krankenkassen

  • In Kliniken, Psychiatrie, Psychosomatik oder Onkologie ist Kunsttherapie längst ein fester Bestandteil der Behandlung.

  • Im ambulanten Bereich gilt Kunsttherapie jedoch als private Leistung – die Kosten müssen in der Regel selbst getragen werden.

  • Trotzdem übernehmen einige Krankenkassen die Kosten (ganz oder teilweise), insbesondere über Satzungsleistungen, Verträge zur Besonderen Versorgung oder im Erstattungsverfahren nach § 13 SGB V.

Wichtig: Damit eine Erstattung erfolgen kann, muss die Therapie von einer qualifizierten Kunsttherapeut:in durchgeführt werden (z. B. Mitglied im Deutschen Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie – DFKGT, im BVAKT ).

Kostenübernahme Kunsttherapie Krankenkassen

2. Krankenkassen, die sicher Kunsttherapie übernehmen

Securvita BKK

  • Erstattet künstlerische Therapien (z. B. Kunsttherapie, Musiktherapie, Eurythmie)

  • Bis zu 40 € pro Sitzung (bei Kindern/Jugendlichen bis zu 45 €)

  • Maximal 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, je 10 pro Verordnung

  • Ärztliche Verordnung erforderlich
    Quelle: Securvita BKK – Kostenerstattung

BAHN-BKK

Die BAHN-BKK gehört zu den wenigen Krankenkassen, die Kunsttherapie ausdrücklich in ihrem Leistungskatalog aufführen:

  • Erstattung von bis zu 47,50 € pro Sitzung

  • 10 Einheiten pro Kalenderjahr, im Einzelfall erweiterbar auf weitere 12 Sitzungen

  • Voraussetzung:

    • Verordnung durch eine Ärztin/einen Arzt, die/der Mitglied der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzt:innen ist

    • Durchführung durch eine/n Kunsttherapeut:in mit Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufsverband (z. B. BVAKT)

  • Zuzahlung: 10 € pro Verordnung + 10 % Eigenanteil, sofern keine Befreiung vorliegt
    ➡️ Quelle: BAHN-BKK – Anthroposophische Medizin

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BKKs mit Vertrag zur Besonderen Versorgung (Anthroposophische Medizin)

Nach Angaben des Berufsverbandes BVAKT (Stand 2025) übernehmen diese Kassen Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT®) regulär:

  • BKK Wirtschaft & Finanzen

  • BKK Mahle

  • mkk – meine Krankenkasse (vormals BKK VBU)

  • BKK Ernst & Young

  • R+V BKK

  • BKK Braun Aesculap

Quelle: BVAKT – Informationen zur Kostenübernahme (PDF)

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3. Krankenkassen, die wahrscheinlich Kunsttherapie übernehmen

Neben den gesicherten Verträgen gibt es zahlreiche Krankenkassen, die im Einzelfall oder über Integrierte Versorgungsverträge (IV) die Kosten übernehmen können:

  • SBK (Siemens-BKK): Zuschuss von ca. 25 € pro Termin (bei ärztlicher Verordnung)

  • Barmer: Zuschuss von ca. 26 € pro Termin, auch Gruppenangebote möglich

  • Weitere BKKs mit IV-Verträgen:

    • BKK B. Braun & Melsungen

    • BKK Diakonie

    • BKK Ernst & Young

    • BKK KBA

    • BKK Mahle

    • BKK R+V

    • BKK VBU

    • BKK Wirtschaft & Finanzen

Quellen:

Kostenübernahme Kunsttherapie Krankenkassen

4. Rechtliche Grundlage: Erstattungsverfahren & Genehmigungsfiktion

Auch wenn Kunsttherapie nicht im GKV-Leistungskatalog steht, ist eine Erstattung nach § 13 SGB V möglich.

Was bedeutet Genehmigungsfiktion?

Wenn Krankenkassen nicht fristgerecht über deinen Antrag entscheiden, tritt automatisch eine Genehmigungsfiktion ein. Das heißt:
➡️ Die beantragte Leistung gilt als genehmigt, auch ohne schriftlichen Bescheid – und die Krankenkasse muss die Kosten übernehmen, ggf. rückwirkend.

Welche Fristen gelten?

  • 3 Wochen: Regelfrist für eine Entscheidung

  • 5 Wochen: Wenn der Medizinische Dienst (MD) eingeschaltet wird (die Kasse muss dich darüber rechtzeitig informieren)

  • Fristverlängerung: Nur zulässig, wenn die Kasse dir innerhalb der 3 bzw. 5 Wochen schriftlich begründet, warum mehr Zeit nötig ist

Beispiel:

  • Antrag gestellt am 01. April

  • Spätestens am 22. April (3 Wochen) muss die Entscheidung da sein

  • Falls MD eingeschaltet: spätestens am 6. Mai (5 Wochen)

  • Keine Antwort = Antrag gilt als genehmigt → Du darfst die Therapie beginnen und die Kosten abrechnen

Vorgehen als Patient:in

  1. Antrag schriftlich stellen (per Einschreiben/Fax mit Nachweis)

  2. Eingangsdatum notieren → Frist läuft ab diesem Tag

  3. Frist im Kalender markieren (3 oder 5 Wochen)

  4. Keine Antwort? → Schriftlich auf Genehmigungsfiktion hinweisen:

    „Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 3a SGB V gilt mein Antrag vom [Datum] aufgrund der nicht fristgerechten Entscheidung als genehmigt. Ich fordere Sie daher auf, die beantragte Leistung (Kunsttherapie) bzw. die entstandenen Kosten zu übernehmen.“

  5. Rechnungen einreichen, falls du schon gezahlt hast

  6. Im Zweifel: Unterstützung durch Patientenberatung, VdK, SoVD oder Anwalt

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit – Entscheidung Genehmigungsfiktion

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5. Private Krankenversicherung & Zusatzversicherungen

  • Viele private Krankenversicherungen (PKV) übernehmen Kunsttherapie anteilig – abhängig vom Tarif.

  • Auch Zusatzversicherungen (z. B. für Naturheilverfahren oder Anthroposophische Medizin) können die Kosten erstatten.

  • Tipp: Vor Vertragsabschluss gezielt nachfragen, ob ambulante Kunsttherapie abgedeckt ist.

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6. Schritt-für-Schritt: Antrag auf Kostenübernahme stellen

  1. Krankenkasse kontaktieren (schriftlich) und nach Kostenerstattung für Kunsttherapie fragen

  2. Ärztliche Verordnung mit Diagnose und Therapiebegründung einholen

  3. Qualifizierte Kunsttherapeut:in wählen (Verbandsmitgliedschaft prüfen)

  4. Antrag mit Unterlagen einreichen (Verordnung, Kostenvoranschlag, ggf. Stellungnahme der Therapeut:in)

  5. Fristen beachten: Bei nicht rechtzeitiger Entscheidung → Berufung auf Genehmigungsfiktion

  6. Widerspruch einlegen, falls Antrag abgelehnt wird

  7. Zuzahlungen einkalkulieren: Bei IV-Verträgen oft 10 % + 10 € Rezeptgebühr

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7. Ergänzungen von Kolleg:innen

Die Kollegin Nina Polovitzer hat eine seht hilfreiche Übersicht zum Thema „Wie finanziere ich die Kunsttherapie?“ erstellt.

zum Dokument: Kostenuebernahme Kunsttherapie

Kunsttherapie in der Jugendhilfe

Die liebe Anastasia Kohler hat berichtet, dass sie in der Jugendhilfe über §35a Kunsttherapie für Kinder und Jugendlich finanziert bekommt.

Dafür wurde mit dem Jugendamt kooperiert. So können nun KlientInnen Kunsttherapie wahrnehmen und sich mit ihren Themen ans Jugendamt /Sozialer Dienst/ Allgemeiner sozialer Dienst wenden, wenns es bezüglich Erziehung, Entwicklung oder seelischer Not Herausforderung gibt. Speziell ist das dann Hilfe zur Erziehung und Kunsttherapie dann ein Modul.
Vielleicht ist das ein Tipp für alle KunsttherapeutInnen lokal mit dem Jugendamt zu kooperieren.

Kunsttherapie bei Sexuellem Missbrauch

Im Austausch mit der Kunsttherapeutin Hanna Elsche hat sie auf den Fonds Sexuellen Missbrauchhingewiesen, die als Ergänzende Hilfesystem einsetzt, wenn andere Leistungsträger nicht helfen können. Hierüber kann dann auch Kunsttherapie abgerechnet werden. Anträge und Weitere Informationen unter https://www.fonds-missbrauch.de/

Nachtrag: Der Fonds wurde zum April 2025 eingestellt.

Ergänzungen von Ramona Krebs

Es ist wichtig zu betonen, dass es für die Betroffenen oft eine große Belastung ist über den Fond Gelder zu beantragen, weil sie ihre Leidensgeschichte mit allen leidvollen Erfahrungen erneut ausführlich darlegen müssen. Es ist ein enormer bürokratischer Aufwand und es braucht auch die nötigen Diagnosen und nach Ramona Krebs, eine gute Begleitung bei der Antragstellung durch Fachkräfte (Psychotherapeutin, Kunsttherapeutin, Traumatherapeutin).

Kostenübernahme Kunsttherapie Krankenkassen

7. Fazit: Kunsttherapie auf Rezept – (noch) nicht Standard, aber möglich

Die Kostenübernahme von Kunsttherapie durch Krankenkassen ist kompliziert – aber keineswegs ausgeschlossen. Gesichert übernehmen die Securvita BKK, die BAHN-BKK und mehrere BKKs im Rahmen der Besonderen Versorgung. Wahrscheinlich ist eine Übernahme bei weiteren Kassen über Einzelfallentscheidungen oder IV-Verträge.

Deshalb lohnt es sich, aktiv zu werden: Antrag stellen, Fristen im Blick behalten und notfalls die Genehmigungsfiktion nutzen. Mit wachsender Nachfrage steigt die Chance, dass Kunsttherapie langfristig flächendeckend als Kassenleistung anerkannt wird.

Lasst uns gemeinsam weiter machen und für die Kostenerstattung kämpfen

Nichtsdestotrotz stehen die Krankenkassen zunehmend im Wettbewerb untereinander. Genau das können wir auch für uns Nutzen, indem jeder, der Kunsttherapie ambulant wahrnehmen möchte, aktiv auf seine Kasse zugeht und sich beraten lässt. Denn in vielen Fällen regelt sich auch hier über die Nachfrage das Angebot, sodass langfristig jeder Einzelne / jede Einzelne dazu beitragen kann, dass in Zukunft Kunsttherapie einfach und unkompliziert ambulant wahrgenommen werden kann und gesundheitspolitisch Anpassungen umgesetzt werden können.

Ich wünsche dir ganz viel Erfolg bei deinem Weg zur Kunsttherapie. Ergänzungen, Kommentare, ganz persönliche Tipps und Erfahrungen gerne in die Kommentare oder an mich kontakt@art-vedar.com, ggf. al Ergänzungen und Erweiterungen des Artikels. Danke!

Kostenübernahme Kunsttherapie Krankenkassen

Quellen & weiterführende Links

 

Den Artikel habe ich am 15.2.2022 erstveröffentlicht und am 17.02.2022 auf zahlreiche Rückmeldungen verschiedener Kolleg:innen überarbeitet. Aktueller Stand der Version 3: 12. September 2025